Frage:
Wie transportiere ich meine Light & Motion Sola Tauchlampe im Flieger?
Frage:
Wie transportiere ich meine Light & Motion Sola Tauchlampe im Flieger?
Antwort:
Die Sola LED-Tauchlampen von Light & Motion werden nicht als hitzeentwickelnde Geräte gemäss ICAO TI Part 8 Table 8-1 16) angesehen.
Erst bei tragbaren elektronishcen Geräten mit Lithium-Ionen-Batterien die mehr als 100 Wh haben, wird gemäss ICAO TI Part 8 Table 8-1 19) eine Genehmigung der Fluggesellschaft benötigt und es sind höchstens zwei Ersatzbatterien erlaubt. Alle Sola Modelle von Light & Motion sind unter 100 Wh und somit ist keine vorgängige Genehmigung der Fluggesellschaft nötig.
Grundsätzlich sind die Sola LED-Taucherlampen auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt (Ersatzbatterien hingegen immer nur im Handgepäck).
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) empfiehlt die Mitnahme der Sola LED-Taucherlampen im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck. Im weiteren empfiehlt es sich immer folgende Dokumente an die LED-Tauchlampe anzuheften:
- Kopie der Betriebsanleitung (Download hier)
- Sicherheitsdatenblatt "Product Safety Data Sheet" (unten zum downloaden)
Wir wünschen einen guten Flug!