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Pünktlich zum Herbstanfang freuen wir uns Euch das Nachfolgermodel der Sea&Sea DX1200 vorzustellen die - DX GE 5

Gehäuse mit Weitwinkellinse

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DIE ZEIT LÄUFT AB........................JETZT ODER NIE!!


AUSTAUSCHAKTION gültig bis 30. September 2010


Scubapro und DiveZone geben Dir einen Rabatt, wenn ein alter UWATEC Rechner wie Air X, Air Z oder ein anderer alter funktionstüchtiger UWATEC Computer eingetauscht und ein Galileo Sol oder ein Galileo Luna gekauft wird.
Nach Ablauf dieser Aktion ist Scubapro nicht länger in der Lage einen Austausch, einen Ersatz oder eine Reparatur für die Air X- und Air Z-Computerreihe auszuführen. Allerdings ist ein Batteriewechsel für die Air Z Computer weiterhin möglich.

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Aladin 2G – geballte Features und Sicherheit innovativ vereint 

Mit dem Aladin 2G bietet SCUBAPRO/UWATEC einen äusserst innovativen Zweigas-Nitroxcomputer mit allen Eigenschaften, die des Tauchers Herz begehrt. Tech-Taucher werden vom prognostischen Multigas-Algorithmus begeistert sein, Apnoisten freut ein spezieller Apnoe-Modus. 

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Wir wurden von Aqualung darüber informiert, dass weltweit 11 Hochdruckschläuche unter Druck gebrochen sind. Die Bruchstelle befindet sich dicht an der Metall-Verquetschung an der Schlauchseite, die an die erste Stufe montiert wird (zwischen 1 cm und 5 cm hinter der Verquetschung).

Die Ursache des Brechens ist die unzureichende Vulkanisierung des Gummischlauches.

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Sommerzeit ist Reisezeit.

Reisetaschen für jeden Bedarf

Von der Tasche für den Atemregler bis zum Gepäck auf Rollen, die Aqua Lung TRAVELER LINE bietet die perfekte Tasche für das nächste Tauchabenteuer.

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 DiveZone, offeriert ihren Kunden, nachfolgend ´Kundenª genannt, im Tauch- und Wassersportbereich ein breites Angebot an Produkten sowie Dienstleistungen.


1.2 Die vorliegenden ´Allgemeinen Geschäftsbedingungenª, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von DiveZone zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen DiveZone und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

1.4 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

 

2. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte

2.1 Bestellungen können telefonisch, elektronisch (z. B. per E-Mail) oder schriftlich (z. B. per Brief, Fax) erfolgen.


2.2 Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von DiveZone elektronisch erfasst. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.


2.3 Die von DiveZone angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller.


Sollte sich eine Lieferung über einen von DiveZone schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen DiveZone in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. DiveZone haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von DiveZone zurückzuführen ist.


2.4 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die DiveZone keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist DiveZone berechtigt, die Bestellung zu annullieren.


2.5 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit DiveZone. Kosten, die bereits entstanden sind, kann DiveZone dem Kunden belasten.


3. Abnahmen und Prüfung

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von DiveZone gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 7 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, DiveZone schriftlich bekanntzugeben.


3.2 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

 

4. Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1 Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.

 

5. Rücksendung von Produkten

5.1 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von DiveZone und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für Beschaffungsprodukte sowie für geöffnete Software oder Service-Kits ist eine Rücksendung ausgeschlossen.


5.2 DiveZone behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann DiveZone eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen. Sollte bei Produkten kein Fehler festgestellt werden behalten wir uns vor den durch uns entstandenen Aufwand zu verrechnen - die gilt auch bei Produkten welche noch innerhalb der Garantiefrist sind.

 

5.3 Für zur Gutschrift retournierte Artikel werden, soweit nichts Anderes abgemacht, in Form eines Gutscheins gutgeschrieben. Wurde der Artikel bereits benutzt wird der Wert entsprechend gemindert. Ev. fallen Bearbeitungsgebüren an.

 

5.4 Wurde der Artikel extra für Dich bestellt besteht KEIN Anspruch auf eine Gutschrift.


5.5 In jedem Fall gelten die von DiveZone und vom Hersteller definierten Abläufe. 


6. Preise

6.1 Die Endkundenpreise der Produkte und Dienstleistungen von DiveZone verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), inkl. der schweizerischen Mehrwertsteuer (7.7%), verzollt und ab dem Shop der DiveZone in Baden-Dättwil.


Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.


6.2 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch DiveZone berechnet. Soweit DiveZone seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten.


6.3 Preise die mit '0' (Null) angegeben sind sind zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht bekannt oder noch nicht aktualisiert und werden per Mail mitgeteilt. Der Kunde kann dann wählen ob er diesen Artikel zu dem von uns übermittelten Preis will, oder nicht.

Im übrigen kann DiveZone jederzeit Aenderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen. Diese werden aber im Falle einer Bestellung dem Kunden mitgeteilt.

Die aktuelle Situation (Corona & Lieferschwierigkeiten der Hersteller und Zulieferer) haben teilweise kurzfristige Preisänderungen zur Folge. Wir versuchen dies soweit wie möglich abzufedern. Sollte ein Artikel nur zu einem höheren Preis lieferbar sein, werden wir dies dem Kunden mitteilen und ihm die Wahl lassen ob er/sie den Artikel zu den neuen Konditionen erwerben möchte.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der DiveZone am zehnten (10) Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. DiveZone kann einen Verzugszins in Höhe von 1% pro Monat geltend machen.


7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DiveZone ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.


7.3 Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von DiveZone angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist DiveZone berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist DiveZone auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.


7.4 Alle Forderungen von DiveZone, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von DiveZone nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von DiveZone an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z. B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, DiveZone zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.


7.5 Auf Verlangen von DiveZone tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von DiveZone gelieferten Produkte zahlungshalber an DiveZone ab (Art. 172 OR).

 

8. Verrechnung/Retentionsrecht

8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der DiveZone zu verrechnen.


8.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der DiveZone ist vollumfänglich wegbedungen.


8.3 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die von DiveZone gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der DiveZone, bis DiveZone den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat.


DiveZone ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen.


Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen DiveZone umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).


9.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von DiveZone gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

 

10. DiveZone-Dienstleistungen/Support

10.1 DiveZone unterhält einen Telefon-Support (Hotline) für bestimmte Produkte.


10.2 Supportleistungen sind im Produktepreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.

 

10.3 Bestellte Waren sowie Service- und Reparaturaufträge sind vom Kunden in der Divezone abzuholen. (Versand per Post nur gegen Vorauskasse)
Nach schriftlicher oder mündlichen Aufforderung des Verkäufers hat der Käufer maximal 30 Arbeitstage Zeit, die Ware im Shop abzuholen.Extra für den Kunden organisierte Waren werden dem Kunden in jedem Fall in Rechnung gestellt.

 

10.4 Werden Ausrüstunggegenstände die Zwecks Reparatur an DiveZone übergeben wurden vom Kunden nicht innert 6 Monaten nach Zusendung der ersten Abholaufforderung abgeholt, wird die Ware ohne weitere Information entsorgt.

 

10.5 DiveZone übernimmt KEINE Versand-/Verpackungskosten die dem Kunden durch die Rücksendung Waren entstehen.

 

10.6 Beachte Abschnitt 5.

 

11. Garantie

11.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass DiveZone keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.


11.2 Die Gewährleistung von DiveZone für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber DiveZone und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von DiveZone besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
DiveZone übernimmt KEINE Versand-/Verpackungskosten die dem Kunden durch die Rücksendung defekter Waren entstehen.


11.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.


11.4 Des weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung DiveZone schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:


unzulängliche Wartung;

Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;

zweckwidrige Benutzung der Produkte;

Verwendung von nicht genehmigten/herstellerfremden Teilen und Zubehör;

natürliche Abnutzung;

Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;

Modifikationen oder Reparaturversuche;

Entfernung von Seriennummern;

äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z. B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von DiveZone noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch DiveZone auf Kosten des Kunden.

 

11.5 In jedem Falle hält sich der Kunde an die von DiveZone bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

 

12. Haftung

12.1 DiveZone haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von DiveZone, oder den von DiveZone beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.


12.2 Jede weitergehende Haftung von DiveZone, deren Hilfspersonen und der von DiveZone beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.


12.3 DiveZone verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

 

13. Patente und andere Schutzrechte

13.1 Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde DiveZone schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. DiveZone wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet DiveZone gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

 

14. Wiederausfuhr

14.1 Die von DiveZone vertriebenen Produkte unterliegen den EU, US- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde, zur Zeit das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft, Ressort Exportkontrollen/Industrieprodukte) nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

 

15. Software-Programme

15.1 Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von DiveZone gelieferten Software-Produkte, -Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.


15.2 Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

 

16. Hersteller-Reporting, Datenschutz

16.1 Des weiteren ist der Kunde einverstanden, dass DiveZone kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von DiveZone beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.

 

17. Übertragung

17.1 Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von DiveZone übertragen werden.

 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.


18.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für DiveZone sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Baden/AG. DiveZone ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

 

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